Wichtige Infos für die fachpraktische Ausbildung in Küche und Service
Berufskleidung / -ausrüstung
Die Schülerinnen und Schüler benötigen für den fachpraktischen Unterricht eine spezielle Berufskleidung sowie eine Werkzeugtasche. Das Tragen der Arbeitskleidung ist Voraussetzung um am praktischen Unterricht teilnehmen zu können.Dem aus religiösen Gründen bedingten Tragen eines Kopftuches steht grundsätzlich nichts entgegen. Es ist jedoch zu beachten, dass aus Gründen der Hygiene und Sicherheit die Kopfbedeckung in der Küche weiß, eng anliegend, waschbar und schwer entflammbar sein muss.
Bestellformular Werkzeugtasche
Bestellformular Koch- und Servierkleidung Girls
Bestellformular Koch- und Servierkleidung Boys
Fehlen im fachpraktischen Unterricht
Das Fehlen im fachpraktischen Unterricht ist im Schulunterrichtsgesetz gesondert geregelt.
Infoblatt: Fehlen im fachpraktischen Unterricht
Hygienemaßnahmen
Es gelten gemäß Lebensmittelhygieneverordnung die Leitlinien für Gemeinschaftsverpflegung und Gastgewerbe. Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden:
Während der Arbeit darf kein Schmuck getragen werden. Schmuck und Piercings im Gesichtsbereich müssen vor dem Unterricht entfernt werden. Personen mit frisch gestochenen bzw. nicht abgeheilten Piercings sind vom Küchenunterricht auszuschließen. Nachdem eine Abheilung durchschnittlich zwei bis drei Monate dauert, besteht die Gefahr, dass die Schülerin / der Schüler das Achtfache / das Vierfache der Wochenstundenanzahl versäumt (siehe oben).
Künstliche Fingernägel sind aus hygienischen Gründen (häufiger Pilzbefall) und aus arbeitstechnischen Gründen (Unfallgefahr beim Schneiden) nicht erlaubt.
Eine Hygieneschulung erfolgt im Unterricht.
Lebensmittelbeitrag
Alle für den Praxisunterricht benötigten Lebensmittel werden vom Ökonomat der Schule bezogen. Es ist daher nicht notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit einkaufen gehen.
Die Bezahlung des Lebensmittelbeitrages erfolgt 2x jährlich per Einzug über Sepa-Lastschrift.
Die Abrechnung über den Verbrauch erfolgt monatlich pro Kochgruppe bzw. Klasse und ist jederzeit einsehbar.
Am Ende des Schuljahres erhält jede Schülerin/jeder Schüler eine Abrechnungsübersicht und ein eventuelles Guthaben wird rückerstattet.
Bei Austritt einer Schülerin/eines Schülers während des Jahres wird der anteilige Restbetrag zurücküberwiesen.
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