Sehr geehrte Erziehungsberechtige!
Liebe Schüler/innen!
Die HLW Linz-Auhof als öffentliche Schule möchte Sie mit folgendem
Aufnahmefahrplan
über die Aufnahme in den ersten Jahrgang der Höheren Lehranstalt (HLW) bzw. die erste Klasse der Fachschule (FW) für wirtschaftliche Berufe für das Schuljahr 2021/22 informieren:
ZEITPLAN | AKTIVITÄT | HINWEISE |
22. Februar – 5. März 2021 Parteienverkehr: |
Voranmeldung in den Semesterferien möglich.
Eine verbindliche Anmeldung ist nur an einer Schule möglich. |
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
AUFNAHMEKRITERIEN für die 5-jährige HLW: Positiver Abschluss:
AUFNAHMEKRITERIEN für die 3-jährige Fachschule: Positiver Abschluss:
REIHUNGSKRITERIEN: Der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Reihung nicht ausschlaggebend. Jene Bewerber/innen, die eine Wiederholungsprüfung abzulegen haben, können vorläufig aufgenommen werden, über eine definitive Aufnahme wird erst im Herbst entschieden. |
April 2021 | Vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes | schriftliche Verständigung über die vorläufige Aufnahme (Bedingung: Keine Verschlechterung der Noten im Jahreszeugnis) |
bis 5. Juli 2021 12:00 Uhr |
Vorlage des vorläufigen Jahreszeugnisses
(=Schulerfolgsbestätigung) |
Für die definitive Aufnahme muss eine Schulerfolgsbestätigung (= Originaljahreszeugnis oder vorläufiges Jahreszeugnis mit Schulstempel und Unterschrift) im Original vorgelegt werden.
Falls eine Aufnahmeprüfung notwendig ist, gilt die Abgabe der Schulerfolgsbestätigung als Anmeldung zur Aufnahmeprüfung. |
6. Juli 2021 | Aufnahmeprüfung schriftlich
(falls die Aufnahmekriterien nicht erfüllt sind) |
08:00 Uhr: Deutsch 10:00 Uhr: Englisch 12:00 Uhr: MathematikDauer: ca. 1 Stunde Telefonische Bekanntgabe der Ergebnisse ab ca. 15:00 Uhr. |
7. Juli 2021 ab 08:00 Uhr |
Aufnahmeprüfung mündlich
(nur bei negativer schriftlicher Aufnahmeprüfung) |
Die Kandidat/innen für die mündliche Aufnahmeprüfung haben sich um 8:00 Uhr in der Schule einzufinden. |
ab 9. Juli 2021 | Aushang und Zuschrift an die aufgenommenen Schüler/innen | ENTSCHEIDUNG ÜBER DEFINITIVE AUFNAHME: Die Verständigung erfolgt schriftlich. Telefonische Auskünfte können NICHT erteilt werden. |
bis 16. Juli 2021 08:00 bis 12:00 Uhr |
Abgabe des Originaljahreszeugnisses | ANNAHME DES SCHULPLATZES: Die Annahme des Schulplatzes muss durch Vorlage des Originaljahreszeugnisses der 8. Schulstufe bestätigt werden. (Achtung: Das AHS-Jahreszeugnis muss eine Abmeldeklausel enthalten.) Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule. Falls Sie den Schulplatz nicht annehmen wollen, bitten wir um umgehende schriftliche Verständigung (S401569@bildung.gv.at). |
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