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Telefon: 0732 75 09 03 • E-Mail: s401569@bildung.gv.at

Fachpraktische Ausbildung in Küche und Service

Küchen- und Restaurantmanagement (KRM) findet in der HLW  in den ersten 4 Jahren und in der FW in allen 3 Jahren statt.

KRM-Unterricht in der HLW

1. Jahrgang: 3 Wochenstunden (WSt) geblockt

  • Grundkenntnisse Küche und Restaurant - vernetzt mit BTO
  • Teige und Grundzubereitungsarten in Form von Arbeitsprogrammen
  • Zutaten werden zentral im Ökonomat bestellt, fertige Speisen werden mit nach Hause genommen
  • Serviergrundlagen

2. Jahrgang: 4 WSt

  • Großküchenmanagement, Einsatz in der Betriebsküche,
  • Restaurantservice - Einsatz im Schulrestaurant 

3. Jahrgang: 3 WSt geblockt 

  • gehobene Restaurantküche und gehobenes Restaurantservice
  • Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum

Zwischen 3. und 4. Jahrgang: 3-monatiges Pflichtpraktikum

4. Jahrgang: 4 WSt geblockt

  • gehobene Restaurantküche + gehobenes Restaurantservice
  • Wein-und Genussreise
  • Vorbereitung auf die Vorprüfung zur Diplom- und Reifeprüfung
    Ein positiver Abschluss ist Voraussetzung für den Antritt zur  Diplom- und Reifeprüfung

 

KRM-Unterricht in der FW

1. Klasse: 5 WSt

  • Grundkenntnisse Küche und Restaurant - vernetzt mit BTO
  • Teige und Grundzubereitungsarten in Form von Arbeitsprogrammen
  • Zutaten werden zentral im Ökonomat bestellt, fertige Speisen werden mit nach Hause genommen
  • Serviergrundlagen
  • Mitte des 2. Semesters werden 2-gängige Menüs für je 4 Personen gekocht

2. Klasse: 5 WSt

  • Großküchenmanagement, Einsatz in der Betriebsküche,
  • Restaurantservice - Einsatz im Schulrestaurant 
  • Restaurantküche und gehobenes Restaurantservice in der Restaurantküche

Zwischen 2. und 3. Klasse: 2-monatiges Pflichtpraktikum

3. Klasse: 5 WSt

  • Gehobene Restaurantküche,
  • Gehobenes Restaurantservice und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Berufskleidung / -ausrüstung

Die Schülerinnen und Schüler benötigen für den fachpraktischen Unterricht eine spezielle Berufskleidung sowie eine Werkzeugtasche. Das Tragen der Arbeitskleidung ist Voraussetzung um am praktischen Unterricht teilnehmen zu können.Dem aus religiösen Gründen bedingten Tragen eines Kopftuches steht grundsätzlich nichts entgegen. Es ist jedoch zu beachten, dass aus Gründen der Hygiene und Sicherheit die Kopfbedeckung in der Küche weiß, eng anliegend, waschbar und schwer entflammbar sein muss.

 

Bestellformulare

Bestellformular Werkzeugtasche
Bestellformular Koch- und Servierkleidung Girls
Bestellformular Koch- und Servierkleidung Boys

 

Fehlen im fachpraktischen Unterricht

Das Fehlen im fachpraktischen Unterricht ist im Schulunterrichtsgesetz gesondert geregelt.

Infoblatt: Fehlen im fachpraktischen Unterricht

 

Hygienemaßnahmen

Es gelten gemäß Lebensmittelhygieneverordnung die Leitlinien für Gemeinschaftsverpflegung und Gastgewerbe. Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden:

Infoblatt: Hygienemaßnahmen

Piercingerlass des LSR OÖ

 

Lebensmittelbeitrag

Alle für den Praxisunterricht benötigten Lebensmittel werden vom Ökonomat der Schule bezogen. Es ist daher nicht notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit einkaufen gehen.

Die Bezahlung des Lebensmittelbeitrages erfolgt 2x jährlich per Einzug über Sepa-Lastschrift. Die Abrechnung über den Verbrauch erfolgt monatlich pro Kochgruppe bzw. Klasse und ist jederzeit einsehbar. Am Ende des Schuljahres erhält jede Schülerin/jeder Schüler eine Abrechnungsübersicht und ein eventuelles Guthaben  wird rückerstattet.

Bei Austritt einer Schülerin/eines Schülers während des Jahres wird der anteilige Restbetrag zurücküberwiesen.