Pflichtpraktikum
Laut Lehrplan ist ein Pflichtpraktikum in Betrieben des Tourismus, der Ernährung, der Wirtschaft oder der Verwaltung abzuhalten. Es kann im Inland, aber auch im Ausland (Europa) absolviert werden.
Bildungsziele des Pflichtpraktikums
Die Schülerinnen und Schüler
- können ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes der Schulart entspricht.
- können die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen.
- haben einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben.
- wissen über die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid und können die unmittelbare Situation daraufhin überprüfen.
- sind in der Lage, sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher zu präsentieren.
- können aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und fachlicher Rahmen
HLW (5-jährig):
Zwischen dem 3. und. 4. Jahrgang im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit). Das Schuljahr endet mit 31. Mai und beginnt wieder mit dem ersten Montag im Oktober.
FW (3-jährig):
Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von 2 Monaten (Vollzeit). Das Schuljahr endet mit 31. Mai und startet mit dem allgemeinen Schulbeginn.
Für jene Schülerinnen und Schüler, die ihr Pflichtpraktikum, ein fakultatives Praktikum oder ein Praktikum im Anschluss an die Reife-und Diplomprüfung bzw. an die Abschlussprüfung im Ausland absolvieren, besteht die Möglichkeit, über die Schule am Mobilitätsprojekt „Berufsbildung“ von Erasmus+ teilzunehmen und um finanzielle Unterstützung anzusuchen. Die Praktika können zwischen zwei Wochen und zehn Monaten dauern.
Bei einem Mobilitätsprojekt wird eine Kooperation zwischen der Entsende- (Schule) und der Aufnahmeeinrichtung (Praktikumsbetrieb) geschlossen, in deren Rahmen die Lernenden mobil werden. Programmländer sind die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.
Die Schülerin/der Schüler muss sich grundsätzlich den Betrieb, in dem sie/er das Praktikum absolviert, selbst suchen, erhält aber gerne Unterstützung durch unsere Praktikums- und Erasmuskoordinatorin Katharina Fürst, BEd.
Die Bedingungen für eine Teilnahme am Förderprogramm sind:
- Wohnsitz in Österreich
- Anmeldung für die Teilnahme am Projekt bis Anfang November bei Katharina Fürst, BEd
- Praktikumsvertrag
- Learning Agreement
- Sprachentest
- Teilnehmerbericht
Jede Schülerin/jeder Schüler darf während seiner Schullaufbahn nur einmal an diesem Programm teilnehmen! Wenn die Schule am Erasmus+ Programm teilnimmt, dürfen einzelne Schülerinnen und Schüler keinen Antrag bei einer anderen Organisation stellen!
Jede Schülerin/jeder Schüler hat dafür zu sorgen, dass sie/er für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ausreichend versichert ist. Diese Versicherung muss umfassen:
- Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger vom Teilnehmer verursachter Schäden
- Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung
- Beistandsleistung und Rückführung ins Heimatland